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   BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69   

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BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69 (https://dejure.org/1970,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1970 - I C 18.69 (https://dejure.org/1970,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1970 - I C 18.69 (https://dejure.org/1970,130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland - Voraussetzungen der Ausweisung - Rechtscharakter der Ausweisung - Richterliche Kompetenz bei Überprüfung einer Ermessensentscheidung - Behördliches Ermessen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1970, 192
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68

    Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen eine Vorschrift über die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie dem Gesetzeszweck (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - und vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 - VGH Baden-Württemberg, ESVGH 16, 18 [20]).
  • BVerwG, 04.03.1968 - I C 29.66
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie dem Gesetzeszweck (BVerwG, Urteile vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - und vom 28. August 1969 - BVerwG I C 1.68 - VGH Baden-Württemberg, ESVGH 16, 18 [20]).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
    Die Tatsache, daß nach der Zurückweisung des Widerspruchs gegen die Ausweisung dem Kläger der Führerschein wieder ausgehändigt worden ist, ist für die Entscheidung des Rechtsstreits auch deshalb unerheblich, weil für den Erfolg der Anfechtungsklage gegen die Ausweisung die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügungen maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [JZ 1969, 702]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
    Die Verkehrssicherheit ist ein Bestandteil der inneren Sicherheit des Staates im Sinne der erwähnten völkerrechtlichen Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - [JR 1969, 474]).
  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66

    Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
    Die Widerspruchsbehörde hat durch die Beiziehung der Strafakten den Sachverhalt für die von ihr zu treffende Entscheidung genügend ermittelt (BVerwG, Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Gerade dann aber bereitet die Einschätzung des künftigen Verhaltens des Ausländers in der Regel besondere Schwierigkeiten (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 16]).

    Die Ausländerbehörde entspricht mithin dem Zweck des Gesetzes, wenn sie sich bei der Ermessensbetätigung von diesem Ziel leiten läßt (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]; BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.]; vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Wegen der Häufigkeit des Delikts und der schwerwiegenden Folgen, die das Führen eines Kraftfahrzeugs im Zustand der Trunkenheit haben kann, ist die Ausweisung auch eine erforderliche Maßnahme (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [a.a.O.]) Die Erfahrung zeigt, daß mit Strafen und Fahrerlaubnisentziehungen allein auch gegenüber Ausländern Trunkenheitsfahrten nicht genügend vorgebeugt werden kann.

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Insoweit stimmt die Revisionsbegründung des Beklagten mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (Urteil vom 4. März 1968 - BVerwG I C 29.66 - Buchholz BVerwG 402.24 § 10 AuslG Nr. 1; Beschluß vom 2. Oktober 1969 - BVerwG I B 42.69 -, Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 -, JR 1970, 192 = GewArch. 1970, 115).

    Die Ausweisung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch geboten sein, wenn kein ausreichender Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß der wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilte Ausländer sich erneut strafbar machen oder auf andere Weise die Rechtsordnung mißachten werde (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1975 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]]).

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 84.75 - Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -).

  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen

    21, 335 = Buchholz a.a.O. Nr. 14] und vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [GewArch.

    1970, 115 - JR 1970, 192 - VerwRspr.

  • BVerwG, 29.06.1978 - 1 B 163.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ablehnung der Verlängerung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats verlangt eine Ausweisung auf Grund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - Buchholz, a.a.O. § 10 AuslG Nr. 16; Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 59.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

    Für die Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis hat Entsprechendes zu gelten, wie der Senat bereits im Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht hat.

  • BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77

    Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung

    Diese hat, wie durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar aufgrund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).

  • BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Sie ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt: Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];. Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).

  • BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73

    Rechtsmittel

    In der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung der Zeitpunkt des Ergehens der letzten Verwaltungsentscheidung ist(Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [JZ 1969, 702 = DVBl. 1970, 287 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12] undvom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [GewArch.

    1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr.

  • BVerwG, 17.04.1974 - I B 32.73

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Ausweisung nicht den Zweck einer weiteren Bestrafung verfolgen darf, und daß bei ihr generalpräventive Gesichtspunkte unter Umständen auch bei einer nur einmaligen Verurteilung allein ausschlaggebend sein können(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [JR 1970, 192 = GewArch.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gleichfalls bereits geklärt, daß die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers, der ein Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, nicht davon abhängt, ob er nach Ablauf der vom Strafgericht angeordneten Sperrfrist durch Aushändigung des Führerscheins eine neue Fahrerlaubnis erhalten hat(Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers -

    Wenn die Ausweisung in bestimmten Fallgruppen, zu denen auch Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen gehören, nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, daß andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung sich während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ordnungsgemäß verhalten, entspricht sie bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]; Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133]; Beschluß vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -).
  • BVerwG, 28.07.1972 - I B 26.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78

    Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat -

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 B 199.78

    Wiederholte Bestrafungen als Voraussetzung für eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 183.77

    Ausweisung auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung - Ermessensentscheidung der

  • BVerwG, 08.02.1978 - 1 B 81.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 221.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 16.09.1976 - I C 3.73

    Ausweisung eines Belgiers auf Grund dessen strafrechtlicher Verurteilung wegen

  • BVerwG, 01.06.1970 - I B 37.70
  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 59.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.05.1974 - I B 91.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.01.1972 - I B 11.71
  • BVerwG, 15.11.1977 - 1 B 134.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 76.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 23.03.1972 - I B 49.71

    Entscheidung über die Ausweisung als Ermessensentscheidung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 22.02.1977 - 1 B 227.76

    Erhebung einer Divergenzrüge

  • BVerwG, 23.08.1974 - I B 24.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 15.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • BVerwG, 11.06.1970 - I B 41.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.05.1970 - I B 28.70

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung -

  • BVerwG, 05.05.1970 - I B 23.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 22.12.1976 - 1 B 235.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.06.1973 - I B 72.72

    Ausweisung eines Ausländers wegen eines Verkehrsdelikts im Zustand der

  • BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

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